Insolvenzbekanntmachungen.de -

  • Hallo,

    um seine Forderungen zur Tabelle anmelden zu können, muss man ja als Gläubiger bekanntermaßen in regelmäßigen Abständen die Infos aus http://www.insolventbekanntmachungen.de checken. Soweit so gut, aber dieses System scheint (häufig) ein Garant für das Verpennen einer Forderungsanmeldung zu sein. Regelmäßig passiert Folgendes:

    Der Schuldner ist bekannt mit NAME, Vorname, Geburtsdatum, zuletzt bekannte Anschrift, soweit, so gut.
    Nun wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, und der Schuldner gibt die ihm bei uns bekannte Forderung nicht an, dann ist die Gefahr sehr groß, dass unter MUSTERMANN, Hans im routinemäßigen Check von insolvenzbekanntmachungen.de genau diese Eröffnung übersehen wird.
    Ein aktueller Fall (Name freie erfunden) (bei dem allerdings der Schuldner ehrlich war, und uns somit Gericht und AZ bekannt waren)):
    Eingabe: WURMDOBLER, Hugo - kein Suchergebnis
    Eingabe: WURMDOBLER, Hugo, Leipzig - kein Suchergebnis
    Eingabe: WURMDOBLER, Hugo, Leipzig, Bundesland Sachsen - kein Suchergebnis
    Eingabe: WURMDOBLER, Hugo, Leipzig, Bundesland Sachsen, Insolvenzgericht Leipzig - kein Suchergebnis
    Eingabe: WURMDOBLER, Hugo, Leipzig, Bundesland Sachsen, Insolvenzgericht Leipzig, AZ 1234 IK 92/22 - JETZT (erst) WIRD EIN EINTRAG ANGEZEIGT

    Die Frage ist hierbei natürlich nur:
    1. Woher soll man den aktuellen Wohnort des Schuldners bei regelmäßiger Recherche kennen?
    2. Soll ich "annehmen", dass der Schuldner in einem bestimmten BL wohnt, und ich dann noch das Insolvenzgericht erraten?
    3. Woher soll ich das Aktenzeichen kennen? Doch nur über den ehrlichen SChuldner, der offene Forderungen angibt, dann allerdings ist ja http://www.insolvenzbekanntmachungen.de vollkommen wertlos, weil wenn sich der IV meldet, kann ich unproblematisch anmelden.

    Habt ihr da einen Tipp für mich, auf das nicht immer dem armen Azubi die Ohren langgezogen werden, der beim Routinecheck mal einen unehrlichen Schuldner übersieht?

    Freue mich über jeden Input. :cool:

  • Lies dir doch mal auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de die Informationen zur Suche oder die FAQ durch. Es wird daran liegen dass ohne genauere suchkriterien die Verfahren nur 2 Wochen zu finden sind. Ältere Veröffentlichungen nur mit mehr eingegebenen Daten.
    Das sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die die VO dazu macht

    Doch, schon gesehen, aber das ist nicht gerade sehr gläubigerfriendly. Aktuell haben wir hier 300 Akten die regelmäßig gecheckt werden müssen. Da ist ein MA innerhalb von zwei Wochen einen ganzen Tag beschäftigt…, gibt es da nicht eine Alternative? Ich kenne ja die Antwort, aber Fragen kostet ja nix…

  • Lies dir doch mal auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de die Informationen zur Suche oder die FAQ durch. Es wird daran liegen dass ohne genauere suchkriterien die Verfahren nur 2 Wochen zu finden sind. Ältere Veröffentlichungen nur mit mehr eingegebenen Daten.
    Das sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die die VO dazu macht

    Doch, schon gesehen, aber das ist nicht gerade sehr gläubigerfriendly. Aktuell haben wir hier 300 Akten die regelmäßig gecheckt werden müssen. Da ist ein MA innerhalb von zwei Wochen einen ganzen Tag beschäftigt…, gibt es da nicht eine Alternative? Ich kenne ja die Antwort, aber Fragen kostet ja nix…

    Vielleicht hilft es, das Datum der Veröffentlichung bei "von" zu löschen? (Ansonsten ist da eine zeitliche Begrenzung automatisch eingestellt.)

    Meine beispielhafte Suche (nur Eingabe des Schuldnernamens) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ ergab für Schuldner mit einer Kombination aus häufigem Vor- und Familiennamen als ältesten Eintrag einen vom 27.6.2018.

  • Lies dir doch mal auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de die Informationen zur Suche oder die FAQ durch. Es wird daran liegen dass ohne genauere suchkriterien die Verfahren nur 2 Wochen zu finden sind. Ältere Veröffentlichungen nur mit mehr eingegebenen Daten.
    Das sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die die VO dazu macht

    Doch, schon gesehen, aber das ist nicht gerade sehr gläubigerfriendly. Aktuell haben wir hier 300 Akten die regelmäßig gecheckt werden müssen. Da ist ein MA innerhalb von zwei Wochen einen ganzen Tag beschäftigt…, gibt es da nicht eine Alternative? Ich kenne ja die Antwort, aber Fragen kostet ja nix…

    Vielleicht hilft es, das Datum der Veröffentlichung bei "von" zu löschen? (Ansonsten ist da eine zeitliche Begrenzung automatisch eingestellt.)

    Meine beispielhafte Suche (nur Eingabe des Schuldnernamens) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ ergab für Schuldner mit einer Kombination aus häufigem Vor- und Familiennamen als ältesten Eintrag einen vom 27.6.2018.

    Der Datumsbereich wird auch von hier schon immer ganz nach hinten gesetzt. Aber ich habe auch ähnliche Erfahrungen gemacht, dass teilweise uralte Eintragungen nur mit Angabe des Namens ausgespuckt werden. Ich zweifle (aus Gläubigersicht) die Sinnhaftigkeit des Interntangebotes insgesamt an. Ein Garant für die korrekte Recherche ist das mit Sicherheit nicht....., insbesondere dann, wenn man sich im Vorwege ordentlich Mühe gegeben hat, seine Forderungen mit vbuh zu titulieren....:(

  • …, gibt es da nicht eine Alternative?

    Ich kenne und arbeite mit Software, die das auf Knopfdruck kann.


    Bestimmt nicht für den bittstellenden Gläubiger vorgesehen, oder? :gruebel:

    Doch, gerade für den!

    Wer Inso+Agent sucht, der findet

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Lies dir doch mal auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de die Informationen zur Suche oder die FAQ durch. Es wird daran liegen dass ohne genauere suchkriterien die Verfahren nur 2 Wochen zu finden sind. Ältere Veröffentlichungen nur mit mehr eingegebenen Daten.
    Das sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die die VO dazu macht

    Der in #1 genannte Fall 4 ("Eingabe: WURMDOBLER, Hugo, Leipzig, Bundesland Sachsen, Insolvenzgericht Leipzig - kein Suchergebnis") sollte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InsBekV auch nach > 2 Wochen mit Ergebnis abrufbar sein.

    Meine beispielhafte Suche (nur Eingabe des Schuldnernamens) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ ergab für Schuldner mit einer Kombination aus häufigem Vor- und Familiennamen als ältesten Eintrag einen vom 27.6.2018.

    Die Alt-Einträge sind dann häufig die Veröffentlichungen "wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn...". Sofern es zur selben Person keine Veröffentlichung des Eröffnungs- und des Aufhebungsbeschlusses mehr gibt, ist daraus zu folgern, dass die WVP bereits läuft.

  • …, gibt es da nicht eine Alternative?

    Ich kenne und arbeite mit Software, die das auf Knopfdruck kann.

    Bestimmt nicht für den bittstellenden Gläubiger vorgesehen, oder? :gruebel:

    Doch, gerade für den! Wer Inso+Agent sucht, der findet

    Das ist ja wirklich ein Super-Tipp. D A N K E ! - Lohnt sich allerdings für die von mir zu betreuenden ca. 200 Akten nicht, weil der Leistungsumfang sich nicht nur auf den Check der Inso-Bekanntmachungen beschränkt, sondern noch umfangreiche Zusatzleistungen (die hier nicht gebraucht werden) umfasst.
    Gibt es preisgünstigere Alternativen?

  • Also ich mache hin und wieder mal Checks, ob die Veröffentlichungen wirklich nicht zu finden sind, wenn Gläubiger das in ihren Anschreiben behaupten und ich habe bisher IMMER die angeblich nicht vorhandene Veröffentlichung gefunden.
    Da neue Veröffentlichungsportal ist allerdings zugegebenermaßen anwenderfreundlicher als das alte. Die Migration der Altfälle soll ja auch bald stattfinden.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!