Hallöchen,
ich stehe auf dem Schlauch und benötige das kompetente Nachlasswissen.
Ich habe hier eine Nachlasspflegschaft. Mittlerweile ist eine Erbin bekannt geworden. Ihre Erbquote steht noch nicht abschließend fest, das sie Miterbin ist aber schon.
Der Rechtsanwalt drängt nun auf Erteilung eines Teil-Erbscheins zu 1/2 (habe ihm mitgeteilt, dass dies derzeit noch nicht möglich ist, da die Quote noch nicht zweifelsfrei feststeht, aber das ist ein anders Thema) und Umwandlung der Nachlasspflegschaft in eine Teil-Nachlasspflegschaft.
Jetzt ist meine Frage: Kann ich eine Teil-Nachlasspflegschaft anordnen, ohne zu wissen auf welchen Bruchteil sich diese bezieht? Wenn ja, wie drücke ich das aus? "Die Nachlasspflegschaft erstreckt sich nicht auf den Erbteil der Erbin XY?"
Danke für eure Hilfe