Familiengerichtliche Genehmigung bei Erbauseinandersetzung mit TV

  • Guten Tag, mir liegt folgender Fall vor und ich hoffe auf eure Hilfe:
    Der Alleineigentümer einer Wohnung ist verstorben und hat seine drei Kinder (1 volljähriges und 2 minderjährige) als Erben eingesetzt. Für die beiden minderjährigen Kinder wurde bis zu deren Volljährigkeit Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Mutter dieser Kinder ist von der Verwaltung der Erbteile ausgeschlossen. Der TV (= Bruder des Verstorbenen) schließt mit dem volljährigen Kind einen Erbauseinandersetzungsvertrag, wonach die beiden Minderjährigen Eigentümer der Wohnung zu je 1/2 werden sollen. Für die Minderjährigen handelt jeweils ein Ergänzungspfleger, die den Vertrag genehmigen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zusätzlich noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötige. Ich tendiere eher dazu, dass ich keine Genehmigung verlangen kann, bin mir jedoch nicht so ganz sicher (§ 1822 Nr. 2 BGB ?). Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen? Vielen Dank schon mal!

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