Antrag auf Grundbuchberichtigung - kein Nachweis der Personenidentität

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt schon seit längerem ein Grundbuchberichtigungsantrag. Im Grundbuch wurde am 21.12.1959 A mit Wohnort ohne Geburtsdatum eingetragen auf Grundlage eines Einsetzungsbeschlusses gemäß Bodenreform vom 28.07.1959 (dazu keine Unterlagen in der Grundakte). Nun liegt besagter Berichtigungsantrag für dieses Grundbuch vor. Problem dabei ist, dass der Erblasser bereits 1932 verstorben ist und es daher sehr unwahrscheinlich erscheint, dass einem Toten 27 Jahre nach dessen Tod noch Land zugeteilt wurde und daher Zweifel an der Personenidentität bestehen. Dies habe ich der Antragstellerin auch per Zwischenverfügung mitgeteilt. Sie reicht nun eine Recherche des Landkreises ein, dass es laut alten Meldekarteien, Kirchenbuchduplikaten und Standesamtsbüchern an dem Wohnort keinen weiteren A gegeben hat und die Personenidentität damit feststünde.
    Fakt ist, dass ich die Beschlüsse zur Bodenreform nicht auftreiben kann, um die Zuteilung und Personenidentität zu prüfen. Muss ich also im Zweifel akzeptieren, dass einem Toten Land zugeteilt wurde, weil es nur eine Person A am eingetragenen Wohnort gab? Oder doch lieber zurückweisen und per Rechtmittel das OLG entscheiden lassen?


    Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

    Liebe Grüße

  • Die Beschlüsse würde Dir auch nicht helfen, da sie wohl nicht mehr an Information enthalten. Es kam wie ich von altgedienten Kolleginnen hörte wohl schon gelegentlich vor, daß auf Verstorbene zugeteilt wurde (allerdings doch zumeist in der ersten Runde gleich nach der Bodenreform). Da hatte dann jemand einfach den Anspruch angemeldet und der wurde ungeprüft "erfüllt". Ob das wirksam geworden sein konnte, habe ich noch nie geprüft, bezweifle es aber sehr. Unabhängig davon gilt natürlich auch für das GBA bis zum Beweis des Gegenteils das Grundbuch als richtig. Es würde daher beim Antragsteller liegen, die Identität seines Erblassers mit dem eingetragenen Eigentümer zu beweisen. Das wird Dich vermutlich zum OLG bringen, falls das Begehren ernsthaft verfolgt wird.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich halte es für unmöglich, dass einem im Jahre 1932 Verstorbenen (also vor dem zweiten Weltkrieg) dann 1959 durch die DDR-Behörden Bodenreformland zugeteilt wurde. Ich würde den Antrag nicht vollziehen. Diese Recherche des Lankreises wäre für mich kein ausreichender Identitätsnachweis.

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