Hallo zusammen,
mich beschäftigt schon seit längerem ein Grundbuchberichtigungsantrag. Im Grundbuch wurde am 21.12.1959 A mit Wohnort ohne Geburtsdatum eingetragen auf Grundlage eines Einsetzungsbeschlusses gemäß Bodenreform vom 28.07.1959 (dazu keine Unterlagen in der Grundakte). Nun liegt besagter Berichtigungsantrag für dieses Grundbuch vor. Problem dabei ist, dass der Erblasser bereits 1932 verstorben ist und es daher sehr unwahrscheinlich erscheint, dass einem Toten 27 Jahre nach dessen Tod noch Land zugeteilt wurde und daher Zweifel an der Personenidentität bestehen. Dies habe ich der Antragstellerin auch per Zwischenverfügung mitgeteilt. Sie reicht nun eine Recherche des Landkreises ein, dass es laut alten Meldekarteien, Kirchenbuchduplikaten und Standesamtsbüchern an dem Wohnort keinen weiteren A gegeben hat und die Personenidentität damit feststünde.
Fakt ist, dass ich die Beschlüsse zur Bodenreform nicht auftreiben kann, um die Zuteilung und Personenidentität zu prüfen. Muss ich also im Zweifel akzeptieren, dass einem Toten Land zugeteilt wurde, weil es nur eine Person A am eingetragenen Wohnort gab? Oder doch lieber zurückweisen und per Rechtmittel das OLG entscheiden lassen?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt.
Liebe Grüße