Der Erblasser hat seinen besten Freund als Erben eingesetzt. Dieser schlägt nun aus. (er hat noch eine minderj. Tochter)
Das der Erblasser nur noch einen Bruder hinterlassen hat, ist dieser Alleinerbe oder?
Oder muss nun auch das Erbe für die minderj. Tochter des Freundes erst ausgeschlagen werden?