Guten Abend,
vielleicht kann mir jemand bei einem allgemeinen Verständnisproblem helfen:
Es ist ja nunmehr bereits 2007 durch den BGH entschieden worden, dass ein Nacherbenvermerk auf einem Gesamthandsanteil nicht einzutragen ist (Fallkonstellation zB: Erbengemeinschaft aus A B und C, A verstirbt und hat per Testament Vor- und Nacherbfolge - Vorerbe ist D - angeordnet; hier wäre die Eintragung des D ohne Eintragung eines Nacherbenvermerk zu vollziehen.
wie bewahre ich mich denn davor, beim Eintritt des Nacherbfalls - Tod des D - nicht dessen Erben einzutragen? Sich darauf zu verlassen, dass Kollegen irgendwelche Zettel in den Altendeckel tackern, erscheint mir mehr als fragwürdig. Und sonst weist ja nichts auf die materiell rechtlich bestenende Vor- und Nacherbfolge hin. Ich vertraue ja auch auf bestehende Eintragungen, sodass ich nicht mehr in das ursprüngliche Testament schauen würde.
Wie wird das - abgesehen von der Eintragung eines etwaigen „schlafenden Nacherbenvermerks“ gehandhabt? Also ich wüsste nicht, wie man um einen solchen Vermerk umhin kommen könnte.