Hallo.
Ich habe einen Antrag auf PfÜb. Laut Titel ist es ein Zahlungsbefehl von einem LG in Italien. Als Anhang ist aber eine "Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen" gemäß Art. 53 der Verordnung (EU) No 1215/2012 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen beigefügt.
Ich dachte eigentlich, dass die EU-Verordnung Nr. 1896/2006 (EuMVVO) anzuwenden ist und nicht die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO).
Kann mir jemand helfen?
Wenn es so ist, wie ich dachte, dann müsste Formblatt E und G der EuMVVO vorgelegt werden und nicht Anhang I der EuGVVO...
Vielen Dank.