Titelumschreibung auf Jobcenter

  • Ich hab gerade eine Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel auf das Jobcenter wegen eines Übergangs nach § 33 SGB II. Der Titel selbst lautet bisher auf ein (nun volljähriges) Kind.

    Erste Frage zur Form des Antrags: muss dieser elektronisch gestellt werden?
    Nach § 14b FamFG wäre das der Fall, wenn der Antrag schriftlich gestellt werden muss. Da hab ich aber nicht so wirklich was dazu gefunden, in der Kommentierung zu § 727 ZPO steht nur, dass die Erteilung nur auf Antrag erfolgt.
    Meistens habe ich nur Anträge wegen § 7 UVG, die wurden bisher immer elektronisch eingereicht, daher musste ich mir da bisher keine Gedanken machen.

    Zweitens:
    der Antrag ist gestellt auf der Erteilung der Kausel an das Jobcenter selbst, gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführerin. Der Homepage des betreffenden Jobcenters konnte ich aber entnehmen, dass es sich hierbei um eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II handelt. Der Antrag selbst ist auch mit einem Siegel der Agentur für Arbeit versehen. Richtigerweise kann auch der Übergang nicht auf das Jobcenter erfolgt sein, sondern auf einen der Träger. Oder sehe ich das gerade falsch?

    Der Rest des Antrags ist nicht zu beanstanden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Puqepy (17. August 2022 um 08:14) aus folgendem Grund: Tippfehler ausgebessert :)

  • Ich schließe mich an hinsichtlich der elektronischen Antragstellung.

    Die Bezeichnung der Rechtsnachfolgerin lautet in hiesigen Verfahren "Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Landkreis x".

    Bei einer gemeinsamen Einrichtung dürfte die Umschreibung nur auf das Jobcenter unzutreffend sein.

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