Liebe Grundbüchler, ich habe folgenden Fall: Eigentümerin diverser Grundstücke ist eine GbR - bestehend aus den Gesellschaftern A + B. Gesellschafter A ist verstorben und laut Nachlasszeugnis beerbt worden von der Gesellschafterin B als befreite Vorerbin. Nacherbfall soll beim Tod der Vorerbin eintreten; Nacherben sind die beiden Söhne aus erster Ehe von A. Die Berichtigung des Grundbuchs ist bisher nicht beantragt, so dass auch kein Nacherbenvermerk (im Umfang des Anteils des verstorbenen A) im Grundbuch steht.
Die B, die aufgrund Vollbeendigung der GbR nun Alleineigentümerin ist, verkauft die Grundstücke nun an ihre B GmbH & Co. KG. Der B steht (laut Kaufvertrag) nach einem Testament des A, welches dem GBA nicht vorliegt, ein Vorausvermächtnis in Höhe von mehreren Millionen zu. Zu dem Vorausvermächtnis macht das Nachlasszeugnis keine Angaben. Dieses Vermächtnis konnte mangels ausreichender Mittel bisher wohl nicht erfüllt werden. Die Kaufpreisforderung, die übrigens auch gestundet wird, soll daher "in Erfüllung des Vermächtnisses" in das nicht nacherbschaftlich belastete Eigentum der A übergehen. Beantragt ist der Vollzug der Auflassung an die B GmbH & Co. KG.
Fragen: 1. Muss ich trotz § 40 GBO auf die vorherige Berichtigung des Grundbuchs hinwirken, damit auch ein Nacherbenvermerk im Umfang des Anteils des verstorbenen A eingetragen werden kann? 2. M.E. kann die befreite Vorerbin ohne Zustimmung der Nacherben handeln, da die Erfüllung eines Vermächtnisses als entgeltlich anzusehen ist. Ob es das vorgetragene Vermächtnis wirklich gibt, hat das GBA nicht zu prüfen. Richtig? 3. Habe ich etwas übersehen? Ich habe Bauchschmerzen, da hier durch den Vollzug diverser Grundbesitz einfach so aus dem Nachlass verschwindet. Vielen Dank für euer Mitdenken!