Wenn die Partei am Gerichtsort wohnt, aber einen RA außerhalb des Gerichtsortes beauftragt,
sind dann Reisekosten erstattungsfähig aus dem weitest entfernten Ort des Amtsgerichtsbezirks zum Gerichtsort
- oder ist das dann nicht notwendig und die Partei hätte einen Anwalt direkt vom Gerichtsort beauftragen können?
Ich finde gerade keine passende Rechtsprechung ...