A, B und C sind Gesellschafter einer GbR. C hat seinen Anteil an D abgetreten. Und D hat mittlerweile wieder abgetreten an A und B.
Alle 4 Gesellschafter bewilligen jetzt die Berichtigung des Grundbuchs auf A und B ohne Zwischeneintragung des D.
Ist eine Zwischeneintragung notwendig ? Der Notar verweist auf die Entscheidung BGHZ 145, 133, die ich leider nicht aufrufen kann.
Kann jemand helfen ?