Abtretung Gesellschaftsanteil GbR

  • A, B und C sind Gesellschafter einer GbR. C hat seinen Anteil an D abgetreten. Und D hat mittlerweile wieder abgetreten an A und B.
    Alle 4 Gesellschafter bewilligen jetzt die Berichtigung des Grundbuchs auf A und B ohne Zwischeneintragung des D.
    Ist eine Zwischeneintragung notwendig ? Der Notar verweist auf die Entscheidung BGHZ 145, 133, die ich leider nicht aufrufen kann.

    Kann jemand helfen ?


  • Ist eine Zwischeneintragung notwendig ?

    Nein.
    D ist nicht mehr Gesellschafter und hat daher auch nichts im GB verloren. Die Zwischeneintragung wäre sogar unzulässig, weil sie das Grundbuch unrichtig machen würde.
    Im Falle von mehrfachen Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuches kann auch stets nur die aktuelle Rechtslage eingetragen werden und nicht auch zwischenzeitliche – nicht mehr aktuelle – Rechtszustände (vgl. KG, 1 W 171/19, Rpfleger 2020, 6-7 m.w.N.).

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