Ist eine Baukostenzuschusserstattung pfändbar

  • Hallo,
    ich benötige einmal eure Hilfe, da ich so erst mal nicht fündig geworden bin und aufgrund Urlaubszeit fast allein:

    Hier möchte ein Gläubiger die "vollständige oder teilweise Rückerstattung eines Baukostenzuschusses" beim Drittschuldner (Vermieter)pfänden.

    Geht dies? Habe damit zuvor keine Berührung gehabt.


    Danke schon einmal

    Gruß


    Insu

  • Wer ist denn der Drittschuldner?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Normalerweise wird der Baukostenvorschuss wie eine Mietvorauszahlung abgewohnt.
    Da man aber keine Kenntnis hat, was zwischen Schuldner und Drittschuldner vertraglich vereinbart wurde, was z.B. mit dem nicht abgewohnten Teil bei einer Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen soll, sehe ich nichts, was der Pfändung der angeblichen Forderung entgegen steht.

  • Ich wollte nur horchen, ob es was öffentlich-rechtliches evtl. ist.
    Manchmal ist ja so, dass Mieter Modernisierungskosten übernehmen und dafür eben weniger Miete zahlen oder so. Wird das Mietverhältnis vor Tilgung dieser Leistungen beendet, muss der Vermieter den Ausgleich dafür zurückzahlen. Schau mal in die Fußnote zu § 546 BGB. Das könnte das einzige sein, was ich mir vorstellen kann.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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