Prüfungstermin nicht abgehalten

  • Hallo Forum,

    in meinem Verfahren wurde ein nachträglicher Prüfungstermin bestimmt.
    Dann gab es ein hin und her mit der Schlussrechnung, im Zuge dessen und diverser Bearbeiterwechsel wurde dann Schlusstermin bestimmt und aufgehoben.
    Der Prüfungstermin wurde aber nie abgehalten.
    Im Schlussverzeichnis stehen die Forderungen drin.

    Hat jemand eine Ahnung, wie ich die Kuh wieder vom Eis kriege?
    Einfach so stehen lassen möchte ich das ungern. Es könnte ja mal zu Verteilungen in der WVP oder Versagung der RSB kommen.
    Kann evtl. noch nachträglich ein Protokoll gefertigt werden?
    Ich habe in Kommentaren und mit der Suchfunktion leider keine Anhaltspunkte gefunden.

    Vielen Dank vorab

  • Mh, schon einigermaßen merkwürdig. Bei Prüfung des Schlussverzeichnisses hätte ja spätestens bei Abgleich mit der Tabelle auffallen müssen, dass der Prüfvermerk noch nicht unterschrieben ist...

    Dessen ungeachtet würde ich jetzt nachträglich ein Protokoll fertigen und gut ist.

  • Wenn es eine nachträgliche Prüfung im schriftlichen Verfahren war und die hierfür gesetzte Frist abgelaufen ist, steht das Prüfungsergebnis fest.

    Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Insolvenztabelle muss jetzt noch nachgeholt werden.

    Problematisch sind die Mitteilungen nach § 179 Abs. 3 InsO. Da ist meiner Meinung nach das Kind in den Brunnen gefallen und es kann nicht mehr korrigiert werden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Mh, schon einigermaßen merkwürdig. Bei Prüfung des Schlussverzeichnisses hätte ja spätestens bei Abgleich mit der Tabelle auffallen müssen, dass der Prüfvermerk noch nicht unterschrieben ist...

    Teilweise wird vertreten, dass das Gericht nicht dazu verpflichtet sei, das Schlussverzeichnis zu prüfen (Uhlenbruck/Wegener, 15. Aufl. 2019, InsO § 188 Rn. 27 - beck-online).

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Wenn es eine nachträgliche Prüfung im schriftlichen Verfahren war und die hierfür gesetzte Frist abgelaufen ist, steht das Prüfungsergebnis fest.

    Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Insolvenztabelle muss jetzt noch nachgeholt werden.

    Problematisch sind die Mitteilungen nach § 179 Abs. 3 InsO. Da ist meiner Meinung nach das Kind in den Brunnen gefallen und es kann nicht mehr korrigiert werden.


    Da die Forderung im Schlussverzeichnis auftaucht, würde ich mal tippen, dass sie festgestellt wurde. Daher würde ich mir da keinen Kopf machen. Tabellenblatt unterschreiben und Vermerk in die Akte und fertig.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Vielen Dank für die vielen Antworten,

    Ja, es handelt sich um einen nachträglichen schriftlichen Prüfungstermin.
    Da alle Forderungen vollständig festgestellt wurden, sollte § 179 InsO ja kein Problem sein, oder?

    Das Schlussverzeichnis wurde damals geprüft und abgehakt. Die fehlenden Unterschriften wurden vermutlich übersehen.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten,

    Ja, es handelt sich um einen nachträglichen schriftlichen Prüfungstermin.
    Da alle Forderungen vollständig festgestellt wurden, sollte § 179 InsO ja kein Problem sein, oder?

    Dann gibt es meiner Meinung nach kein wirkliches Problem.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • ein unproblematischer Fall einer nachträglichen Beurkundung dessen, was bereits im laufenden Verfahren fact war.... sollte aber auch als solche geknnzeichnet werden (unsere software lässt sowas nicht zu, weil von f* i* gebastelt :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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