Hallo zusammen,
ich bin in der Jugendstrafvollstreckung tätig. Nach JBeitrG sollen ja die Kosten - sofern entsprechende Kostengrundentscheidung vorliegt - zusammen mit dem Wertersatz angefordert werden. Wir geben dann immer vor Einleitung der Vollstreckung die Akte der Kostenbeamtin zur Erstellung einer Kostenübersicht. Diese kann ja nur vorläufig sein, da ja immer noch GV Kosten etc pp dazukommen können. Diese Kosten fordern wir dann betragsmäßig mit an.
ich habe das Gefühl, dass das so noch nicht der Königsweg ist.
wie läuft das in anderen Häusern?