Zahlung Ordnungsgeld nach Erlass Haftbefehl für Ordnungshaft

  • Hallo zusammen,

    ein nicht erschienener Zeuge hat nach Erlass eines Haftbefehls, weil das Ordnungsgeld nicht beitreibbar war, den gesamten Betrag inkl. bisheriger Kosten der Zwangsvollstreckung gezahlt.

    Wie geht es jetzt weiter?
    Muss der Haftbefehl aufgehoben werden?

    Tausend Dank und viele Grüße
    Nefili

  • Frog: Hast du irgendetwas an der Hand, was die richterliche Zuständigkeit untermauert, in den gängigen Kommentaren finde ich leider unter §380 ZPO nichts zur Vollstreckung, oder reicht mir bereits der §4 II Nr. 2 RpflG?

    @Nefili: Wie hat sich dein Problem aufgelöst?

    nec temere nec timide

    2 Mal editiert, zuletzt von Kostnix (23. September 2022 um 12:10)

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