Mitwirkung GF bei Abberufung möglich?

  • Evtl. stehe ich auf einem sehr großen Schlauch und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht, vielleicht kann mir hier jemand helfen. :oops:

    GF der GmbH 1 sind A und B.

    Gesellschafterin der GmbH 1 ist GmbH 2, bei der ebenfalls A und B GF die GF sind. A ist bei GmbH 2 einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alt. befreit, B vertritt satzungsgemäß (ein GF vertritt allein, ansonsten zwei gemeinsam).

    Nun wird GF A bei GmbH 1 abberufen. Den Gesellschafterbeschluss der GmbH 2 als Gesellschafterin der GmbH 1 unterzeichnet jedoch nur GF B. Dieser ist jedoch, wie gesagt, nicht einzelvertretungsberechtigt.

    Kann ich aber überhaupt die Mitwirkung von GF A fordern, damit die GmbH 2 ordnungsgemäß vertreten wird? Oder ist GF A ausgeschlossen, da er sich selbst abberufen würde aber nicht von der 1. Alt. des § 181 BGB befreit ist?


    Ich hoffe, dass der Sachverhalt halbwegs verständlich ist!

  • Ich denke auch, hier müssten eigentlich beide GF den Beschluss fassen.
    Allerdings darf sich A eben nicht selbst abberufen, es sei denn, der wäre z.B. für diesen Vorgang speziell von § 181 1. Alt. BGB befreit worden durch die Gesellschafter der Gesellschaft 2.
    Oder die Gesellschafter genehmigen die Abberufung.

    Das wäre nachzuweisen.

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