Verbindung von Verfahren

  • Ich habe in einem Grundbuch mit 2 Einzelgrundstücken alle Grundstücke mit Sicherungshypotheken belastet.
    Ich habe für beide Belastungen die Zwangsversteigerung beantragt.

    Erfolgt hier von Amtswegen die Verbindung zu einem Verfahren oder muss ich im Termin einen Antrag auf Gesamtausgebot stellen?

  • Ja. Dann ist eine Verbindung der Verfahren möglich.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • ja,

    z.B. aus den jeweiligen dinglichen Ansprüchen der Sicherungshypotheken III/7 und 8 in das jeweilige Grundstück und wegen eines persönlichen Anspruchs auf (Gesamtbetrag der Sicherungshypotheken) EUR in beide Grundstücke

  • Antrag auf Gesamtausgebot geht auch nur, wenn die Verfahren bereits verbunden sind. Bei getrennten Verfahren geht das nicht (selbst dann, wenn -aus mir gänzlich unverständlichen- Gründen die Termine parallel abgehalten werden).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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