Ich habe in einem Grundbuch mit 2 Einzelgrundstücken alle Grundstücke mit Sicherungshypotheken belastet.
Ich habe für beide Belastungen die Zwangsversteigerung beantragt.
Erfolgt hier von Amtswegen die Verbindung zu einem Verfahren oder muss ich im Termin einen Antrag auf Gesamtausgebot stellen?