Zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts (Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf einen Minderjährigen) soll ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da der Vater des Kindes selbst Gesellschafter und somit verhindert ist.
Von den Eltern wird der Onkel des Minderjährigen vorgeschlagen, der mit der Gesellschaft nichts zu tun hat.
Ist das Verwandtschaftsverhältnis ein Hinderungsgrund für die Bestellung?