Bestellung des Onkels zum Ergänzungspfleger

  • Zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts (Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf einen Minderjährigen) soll ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da der Vater des Kindes selbst Gesellschafter und somit verhindert ist.

    Von den Eltern wird der Onkel des Minderjährigen vorgeschlagen, der mit der Gesellschaft nichts zu tun hat.

    Ist das Verwandtschaftsverhältnis ein Hinderungsgrund für die Bestellung?

  • Die Verwandtschaft ist kein Ausschlussgrund, allerdings sollte man sich bezüglich zwei Punkten Gedanken machen:
    - ist der Pfleger ausreichend unabhängig, um nicht einfach als "Handlanger" des Vaters zu handeln?
    - ausreichende Sachkunde

    Ich schreib in solchen Fällen ganz gern die vorgeschlagenen Pfleger an und erteile einen Hinweis auf deren Aufgaben, insbesondere deren Prüfpflichten und ggf. Haftung. Da überlegt es sich so mancher eh anders ;)

  • Dem Vorbeitrag schließe ich mich an.

    Die erforderliche Sachkunde für die Prüfung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen dürfte bei den meisten Familienangehörigen nicht (hinreichend) vorhanden sein.

    ...und die notwendige Neutralität ist meist auch nicht gewährleistet.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Dem Vorbeitrag schließe ich mich an.

    Die erforderliche Sachkunde für die Prüfung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen dürfte bei den meisten Familienangehörigen nicht (hinreichend) vorhanden sein.

    ...und die notwendige Neutralität ist meist auch nicht gewährleistet.

    Es ist allerdings die Frage, wie man das hinreichend belegt, wenn anderes (natürlich) behauptet wird.

  • Ich bin bei Ergänzungspflegern aus dem direkten Umfeld auch immer sehr vorsichtig.
    Verfahre da ähnlich wie Puqepy.

    Zusätzlicher Gradmesser ist für mich bei Ergänzungspflegschaften noch mal die Genehmigungsbedürftigkeit.
    Wenn z.B. gar keine Genehmigung für das RG erforderlich ist, und einzig das Handeln des Pflegers ausreicht, bin ich umso vorsichtiger.

    Und gerade bei so ... ich nenne es mal vorsichtig "Optimierungsgeschäften" hat mich mein Bauchgefühl da auch schon bei der letzten Sache gerettet. Habe einen neutralen Pfleger entgegen des Wunsches der Eltern bestellt.
    Plötzlich wollte der Notar keine Kontaktdaten der Familie an den Pfleger weitergeben, nach wenigen Wochen wurde der Antrag dann zurückgenommen, da das "so nun nicht mehr gewünscht war".

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Dem Vorbeitrag schließe ich mich an.

    Die erforderliche Sachkunde für die Prüfung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen dürfte bei den meisten Familienangehörigen nicht (hinreichend) vorhanden sein.

    ...und die notwendige Neutralität ist meist auch nicht gewährleistet.

    Es ist allerdings die Frage, wie man das hinreichend belegt, wenn anderes (natürlich) behauptet wird.

    Muss ich nicht. Die Neutralität des Ergänzungspflegers - dessen Auswahl im Ermessen des Gerichts (und eben nicht der Familie) liegt! - steht über allem. Ist hier auch schon so in einer Beschwerde vom OLG bestätigt worden.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Dem Vorbeitrag schließe ich mich an.

    Die erforderliche Sachkunde für die Prüfung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen dürfte bei den meisten Familienangehörigen nicht (hinreichend) vorhanden sein.

    ...und die notwendige Neutralität ist meist auch nicht gewährleistet.

    Es ist allerdings die Frage, wie man das hinreichend belegt, wenn anderes (natürlich) behauptet wird.

    Muss ich nicht. Die Neutralität des Ergänzungspflegers - dessen Auswahl im Ermessen des Gerichts (und eben nicht der Familie) liegt! - steht über allem. Ist hier auch schon so in einer Beschwerde vom OLG bestätigt worden.

    Das ist immer schön. :cool:

    Es könnte durch das OLG allerdings auch anders entschieden werden, wenn man den Onkel nur abgelehnt hat, weil er eben der Onkel ist (und möglicherweise die Besorgnis besteht, dass die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nicht (nur) im Interesse des Kindes erfolgen wird. Deshalb sollten sich auf jeden Fall Anhaltspunkte finden lassen, weshalb es mit der Neutralität des Onkels nicht soweit her ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!