Genehmigung Erteilung weitere vollstreckb. Ausf. durch Jugendamt

  • Das Jugendamt beantragt die Genehmigung durch das Familiengericht, dass dort eine weitere vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde über die Abänderung der Unterhaltsverpflichtung nach § 733 ZPO i.V.m. § 60 Satz 3 Nr. 2 SGB VIII erteilt werden darf. Grund: Das Jugendamt möchte den Titel auf sich umschreiben lassen und die Mutter gibt Ihre vollstreckbare Ausfertigung nicht heraus.

    Aus der genannten Vorschrift des SGB VIII ergibt sich nur: " Über Einwendungen, die die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel oder die Zulässigkeit der Bezifferung nach § 790 der Zivilprozessordnung betreffen, über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung sowie über Anträge nach § 1081 der Zivilprozessordnung entscheidet das für das Jugendamt zuständige Amtsgericht."

    Wie ist hier vorzugehen?

  • Im Aufgabenverteilungsplan nachsehen, wer zuständig ist!!

    Kürzlich wurden wir von einem neuen RP aufgefordert mitzuteilen, ob wir von der Genehmigung Gebrauch gemacht haben. Er hatte übersehen, dass diese Aufgabe der Verwaltungsabteilung übertragen war.
    Die Frage, ob die erteilte und verwendete Genehmigung wirksam ist, haben wir uns verkniffen.

  • Im Aufgabenverteilungsplan nachsehen, wer zuständig ist!!

    Kürzlich wurden wir von einem neuen RP aufgefordert mitzuteilen, ob wir von der Genehmigung Gebrauch gemacht haben. Er hatte übersehen, dass diese Aufgabe der Verwaltungsabteilung übertragen war.
    Die Frage, ob die erteilte und verwendete Genehmigung wirksam ist, haben wir uns verkniffen.

    Welche Abteilung ist denn zuständig? Ich dachte die Famileinabteilung.

  • Bei uns läuft das unter den Urkundssachen

    Welche Abteilung ist bei euch dafür zuständig?

    Im Geschäftsverteilungsplan laufen Urkundssachen selbstständig. Eingetragen werden sie in der gleichen Abteilung wie Zivil, Hinterlegung und Aufgebot.

    In unserem GVP sind Urkundssachen gar nicht aufgeführt. Ist das nun eine Zivil- oder Familiensache? Ergibt ich das irgendwo heraus?

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