Grundbuchberichtigung und falsche Ausschlagung

  • Hallo, ich habe hier eine Grundbuchberichtigung aufgrund Todesfalls. Einen Erben zu ermitteln war sehr schwer, aber ich bin durch Zufall auf einen nicht ehelichen Sohn des Erblassers gestoßten. Diesen habe ich dann seit 2020 aufgefordert die Grundbuchberichtigung zu beantragen und einen Erbschein einzureichen. 3x wurde er per ZU aufgefordert bis ich Zwangsgeld festgesetzt und auch vollstreckt habe durch den GV. Nach Aussage des Sohnes hat er erst zu diesem Zeitpunkt vom Erbfall erfahren. Er hat dann binnen 6 Wochen (Nach Termin beim GV) gegenüber dem Nachlassgericht die Ausschlagung für sich und seine Kinder erklärt. Er hat verschwiegen, dass er bereits durch das Grundbuchamt vom Erbfall informiert wurde.

    In meinen Augen ist er Erbe. Die Ausschlagung ist nicht wirksam.

    Was kann ich als Grundbuchamt veranlassen bzw. kann das Nachlassgericht hier irgendetwas tun, damit diese unwirksame Ausschlagung aus der Welt kommt? Es kann doch nicht sein, dass er damit durchkommt. Ein Anfechtungsgrund sehe ich persönlich auch nicht, da die Sache schon sehr weit zurück liegt.

    Weitere Erben konnte ich nicht ermitteln, da sonst alle ausgeschlagen haben.

  • Wenn du ihn für den Erben hältst kann du das Berichtigungszwangsverfahren weiterbetreiben unter Hinweis darauf das die Ausschlagung unwirksam ist.
    Will heißen du setzt ein neues (und höheres) Zwangsgeld fest.

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