Vergleich mit KV 1900 widerrufen, danach Urteil

  • Hallo
    es wurde ein widerruflicher Vergleich geschlossen mit Mehrwert. Vergleich wurde widerrufen. Es folgte Urteil nur mit Streitwert Hauptsache.
    Kann ich die Verfahrensgebühr KV1900 für den Vergleichsmehrwert zusätzlich zur Urteilsgebühr hinzurechnen? Oder entsteht die Gebühr nur grundsätzlich bei rechtswirksamen Vergleich?
    Es gilt ja normalerweise immer die höchste Gebühr, die angefallen ist.
    Mein Gedanke dazu ist, dass, wenn ein Versäumnisurteil ergangen ist und danach schlussendlich ein Vergleich herauskommt, ja auch die Gebühr für das VU berechnet wird, obwohl es nicht rechtskräftig wurde.
    Danke vorab

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