rechtsmissbräuchlicher Geschäftsführerwechsel?

  • Es mehren sich im hiesigen Beritt die Anmeldungen, dass der bisherigen (Gesellschafter-)GF abberufen und durch einen neuen im Ausland ansässigen GF, der zugleich neuer alleiniger Gesellschafter wird, ersetzt wird.
    An sich ist das ja nicht unzulässig.

    Allerdings zeigt inzwischen die Erfahrung, dass in geschätzt 90 % der Fälle die Gesellschaft meist in kürzester Zeit nicht mehr erreichbar ist. Üblicherweise mit offenen Schulden
    Der im Ausland ansässige neue GF ist meist auch nicht greifbar bzw. reagiert nicht.
    Anregungen auf Amtslöschung sind daher vorprogrammiert, auch auf den Eintragungskosten bleibt die Landeskasse regelmäßig sitzen.

    Zum Teil ist bereits mit Eingang der Anmeldung die bisherige Geschäftsanschrift nicht mehr zutreffend, eine neue wird auch auf entsprechenden Hinweis nicht angemeldet. Üblicherweise hört man weder von den Beteiligten noch vom Notar nie wieder etwas zum Vorgang.

    So entziehen sich sehenden Registerauges die Beteiligten ihrer Verantwortung auch gegenüber Gläubigern.

    Nun stellt sich die Frage:
    wäre hier Raum für eine Ablehnung der Eintragung aufgrund Rechtsmissbrauch gegeben?

    Ich möchte erstmal nur Ideen und vielleicht Erfahrungswerte anderer Gerichte dazu sammeln.

  • ... ich denke, dass die Rechtspfleger-kollegen aus dem Insolvenzbereich praktische und lokal erfolgreiche Tipps haben sollten ... Ermittlungen über die Mitteilungen in ....bei der StA anregen, ob vielleicht der bisherige GF und der bisherige GF die Fristen für einen Insolvenzantrag vorsätzlich verschlafen haben könnten ...

  • Da es meistens mit einer Änderung der Geschäftsanschrift einhergeht, prüfen wir hier in den entsprechenden Fällen die Erreichbarkeit der Gesellschaft unter der neuen Anschrift. Auch die Einzahlung eines Kostenvorschusses kann hier ruhig geprüft werden. Ist die Gesellschaft nicht unter der neuen Anschrift erreichbar, habe ich schon die Anmeldung wegen unzulässiger Firmenbestattung zurückgewiesen. Bei Firmenbestattungen wären auch die Beschlüsse zur Geschäftsführerberufung unwirksam.

  • Wenn das als Masche erkannt wird, würde mir zu erst ein Vorschuss einfallen --> 3 Fliegen mit einer Klappe.
    a) Anschriftenüberprüfung,
    b) Kosten gedeckt oder
    c) Grund zur Zurückweisung.
    Sogar 4 Fliegen, wenn nicht erreichbar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Soll sich einer beschweren... :)
    (Mit der Zurückweisung wird es nur nichts.)

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  • .. wenn ich Interesse an einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Liquidation habe, dann brauche ich den alten Gesellschafter und Gf sowie die Buchhaltungsunterlagen in der BRD und nicht sonstwo

    tom: was macht die IHK mit solchen nach billiger Beerdigung schreienden Vorgängen??

  • .. wenn ich Interesse an einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Liquidation habe, dann brauche ich den alten Gesellschafter und Gf sowie die Buchhaltungsunterlagen in der BRD und nicht sonstwo

    tom: was macht die IHK mit solchen nach billiger Beerdigung schreienden Vorgängen??

    Sie versucht die Beteiligten zu kontaktieren (darf sie auch ohne Vorschuß anzufordern) und gibt dann eine Stellungnahme ab, wonach aus ihrer Sicht rechtsmißbräuchliche Firmenbestattung vorliegt. Dann wird das Gericht den Antrag zurückweisen.

    Rechtsgundlage für die Anhörung ist § 380 Abs. 2 FamFG

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • dann ist die HR-Eintragung "vom Tisch" - die Gesellschaft mit Geselschaft und GF leben dann weiter im trüben Wasser - Ermittlungen wegen "Verschleppung des Insolvenzantrages" können dann zu Haftungsansprüchen der noch zahlungsfähigen Alt-Geschäftsführer führen - ein unerfreuliches Thema

  • dann ist die HR-Eintragung "vom Tisch" - die Gesellschaft mit Geselschaft und GF leben dann weiter im trüben Wasser - Ermittlungen wegen "Verschleppung des Insolvenzantrages" können dann zu Haftungsansprüchen der noch zahlungsfähigen Alt-Geschäftsführer führen - ein unerfreuliches Thema

    Ja, das ist die Folge wenn man keinen Insolvenzantrag stellen will. Die meisten Kunden der "Firmenbestatter" wissen ganz genau, was sie da treiben.

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