Moin zusammen,
zum 01.09.2022 tritt das NGrdstLwG in Kraft.
Es ist veröffentlicht im Nds. GVBl. 2022, 404.
Danach muss eine Grundstücksverkehrsgenehmigung bereits bei Verkäufen von genau oder über 0,5 ha beigebracht werden.
Außerdem sollen Flächen zusammengerechnet werden, welche innerhalb von drei Jahren durch den Veräußerer genehmigungsfrei veräußert wurden.
In Zweifelsfällen soll ein Negativattest eingeholt werden.
Das klingt ja spannend. Wird also bei landwirtschaftlichen Flächen zukünftig eigentlich immer ein Negativattest beizubringen sein, da ich nicht weiß, ob mein Verkäufer nicht bereits Flächen von einem anderen Grundbuchblatt innerhalb der letzten 3 Jahre verkauft hat.
Gibt es da schon Meinungen dazu?
Viele Grüße
rpfl_nds