unvollständiges Vermögensverzeichnis

  • Ich habe leider gerade ein Vormundschaftsverfahren, in dem sich herausgestellt hat, dass sich der Vormund wohl nicht so redlich verhalten hat.

    Kurz der Sachverhalt:
    Nach dem Tod der Kindsmutter wurde der Stiefvater als Vormund bestellt. Die Kindsmutter, Stiefvater und Mündel hatten bisher zusammen in einer Mietwohnung gewohnt. Der Vormund hat mir auch ein Vermögensverzeichnis eingereicht; wichtig hierbei ist, dass das Mündel Alleinerbe nach der Mutter ist, das Nachlasskonto wurde auch aufgenommen. Das Verhältnis zwischen Mündel und Vormund hat sich dann aber zusehen verschlechtert, was schließlich damit geendet hat, dass der Vormund entlassen wurde, stattdessen das Jugendamt als Vormund bestellt wurde und das Mündel aus der Wohnung ausziehen musste.
    Das Mündel hat dem Amtsvormund nun mitgeteilt, dass der Stiefvater wohl einige Gegenstände, die eigentlich der verstorbenen Mutter gehört haben (und somit dann dem Mündel), an sich genommen hat. Benannt wurden dabei neben einigen Einrichtungsgegenständen auch ein neuwertiges E-Bike und zwei (nicht gerade billige) Autos. Im Vermögensverzeichnis wurden diese aber nie genannt. Die Amtsvormündin konnte über die Kfz-Zulassungsstelle schon mal herausfinden, dass tatsächlich die beiden Autos auf die Mutter gezulassen waren. Sie hat hierzu den ehemaligen Vormund auch zu einer Stellungnahme aufgefordert, dieser hat aber bisher nicht geantwortet.

    Ich hab der Amtsvormündin bereits erklärt, dass die Durchsetzung der Herausgabeansprüche durch sie erfolgen muss und hierfür ggf. ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden muss.
    Was ich mich aber jetzt noch frage: hab ich auch noch Handhabe, gegen den ehemaligen Vormund vorzugehen? Insbesondere hat er mir ja offensichtlich zu Beginn der Vormundschaft nur ein unvollständiges Vermögensverzeichnis vorgelegt.

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