Der Betreuer A (Vater des geschäftsunfähigen Betreuten) wurde am 01.07.2022 entlassen und der Berufsbetreuer B zum neuen Betreuer bestellt. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wurde angeordnet.
Am 15.07.2022 hat der entlassene Betreuer A mit der Bankcard des Betreuten von dessen Konto 3.000.--€ abgehoben.
Ist die Auszahlung durch die Bank rechtswirksam ?
Eine Barabhebung wäre jedenfalls unwirksam gewesen, da A den Betreuten nicht mehr vertreten konnte.