Hallo,
eine kleine Frage, die mich gerade beschäftigt: Es wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen und gegen diesen Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt. Nun soll die Sache antragstellerseits so kostengünstig wie möglich beendet werden.
Nehme ich besser den Mahnantrag oder nur den Streitantrag gemäß 697 Abs. 4 ZPO zurück? In letzterem Fall würde sich das Verfahren ja wieder im Stadium des Mahnverfahrens befinden.
Vielen Dank!
DD