Hallo,
brauche mal wieder eure Hilfe.
Habe ein notarielles Testament; gemeinsame Tochter ist Erbe des Erstversterbenden und der überlebende Ehegatte soll VN und zugleich TV sein.
Aufgabe als TV soll sein ,,den Nachlass verwalten''. Zu Ernennung eines Nachfolgers ist er nicht befugt.
Ehefrau nimmt TV Amt an.
Jetzt kommt ein ESA vom Notar. Antragstellerin die Tochter. ES ohne TV Vermerk.
Begründung:
EL hatte TV angeordnet und die Ehefrau zur TV ernannt. Bzgl. der TV wurde nun beim Betreuungsgericht Betreuung angeordnet. Die Ehefrau ist nicht merh geschäftsfähig. Demit ist die TV gemäß § 2225, 2201 BGB erloschen. Ein ErsatzTV ist nicht gewollt. Damit ist die TV entfallen.
Seht ihr das auch so locker ?
Betreuung wurde lediglich für den Aufgabenkreis ,,Veräußerung von Grundbesitz'' angeordnet. Im Übrigen verfügt die Tochter über eine Gesundheits- und Bankvollmacht.
§ 2225 BGB verlangt laut MüKo Geschäftsunfähigkeit oder Bestellung eines Vermögensbetreuers.
Wie seht ihr das ?