RSB noch nicht erteilt, Wohlverhaltensphase abgeschlossen, Erbe noch zu melden??

  • Hallo zusammen,
    unser Mandant ist Gläubiger und hat uns einen Antrag auf Versagung der RSB stellen lassen, da der Schuldner (verheiratet, kinderlos, lebt im Haus der Ehefrau) während der Wohlverhaltensphase 1 Jahr lang arbeitslos war und sich in dieser Zeit nur 2 x beworben hat (Schuldner ist ein 45 jähriger Vertriebsmitarbeiter im Innendienst).
    Die Wohlverhaltensphase ist am 27.4.2022 abgelaufen, der Schriftverkehr zwischen uns, dem Gericht und Schuldner zieht sich leider, da der Schuldner immer neue Behauptungen vorbringt.
    Inzwischen hat der Gläubiger erfahren, dass der Vater des Schuldners m 13.05.2022 verstorben ist, die Mutter ist bereits vor 10 Jahren verstorben, es gibt ein Berliner Testament, das nach dem Tod der Eltern die Kinder als Erbengemeinschaft vorsieht.
    Die Eltern des Schuldners hatten mehrere Grundstücke.
    Meine Frage ist nun, da habe ich leider einfach in den Kommentaren nichts gefunden, wie verhält es sich, wenn die Wohlverhaltensphase zwar beendet ist, über die Restschuld aber noch nicht entschieden wurde.

    Muss der Schuldner die Annahme des Erbes melden um seiner Obliegenheitsverpflichtung nachzukommen oder ist dies mit Ablauf der Wohlverhaltensphase hinfällig?

    Fällt das Erbe nun noch die Insolvenz oder nicht?

    Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus.

  • Meines Erachtens ist der Wortlaut von § 295 InsO eindeitig: "Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist...".

  • a) Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen vonTodes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Wertes durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrages zu erfüllen.

    .....

    BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - IX ZB 163/11

    Da gibt es also keine Obliegenheiten mehr....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Interessant wäre die Erteilung einer Klausel aus der Tabelle, über die RSB ist ja noch nicht entschieden.......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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