Hallo zusammen,
in einer von mir übernommenen Akte wurde Anfang des Jahres ein Nachtragsliquidator für eine GmbH bestellt mit Wirkungskreis "Sämtliche Regelungen, die die für die ... GmbH in ... im Grundbuch von ????? eingetragene Vormerkung in Abt. II lfd. Nr. ... betreffen".
Die Vormerkung ist inzwischen gelöscht.
Ist die Nachtragsliquidation damit erledigt, muss ich sie aufheben? Fordert ihr die Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses zurück?
Vielen Dank für Eure Hilfe!