Hallo in die Runde!
Ich werde in einer Abwesenheitspflegschaft eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilen und frage mich gerade, ob diese nur an den Abwesenheitspfleger zugestellt werden muss oder auch an den Abwesenden mittels öffentlicher Zustellung?
Habt ihr Meinungen / Erfahrungen dazu?
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