Zustellfähige Anschrift ermitteln

  • Hallo,

    ich brauche Eure Unterstützung:

    Der GV kann Vollstreckungsauftrag nicht zustellen/ ausführen und teilt wie folgt mit:

    Der Schuldner ist unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln (keine Klingel, kein Briefkasten). Sollte Ihnen bekannt sein, dass der Schuldner hier doch wohnhaft sein soll, wird anheimgestellt, einen erneuten Auftrag unter Angabe der genauen Wohnungslage bzw. des Wohnungsinhabers, bei welchem der Schuldner dort wohnhaft ist, gebeten. Die eingeholte EMA führte zu keinem Ergebnis.

    Die nachträglich durchgeführte EMA führte zu folgendem Ergebnis:

    Ermittlungsergebnis negativ. Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden. Erklärung: Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn die Person nicht eindeutig zu ermitteln ist, oder ein Sperrvermerk besteht, die Person tatsächlich nicht gemeldet ist odet der Datenbestand bereits archiviert wurde.

    Vorortrecherche hat ergeben, dass das große Einfamilienhaus aus zwei Eingängen besteht. Hier sind tatsächlich weder Namensschilder noch Klingel, noch Briefkasten installiert. Beide Türen der Einzäunung tragen die Aufschrift "Warnung vor dem Hund" und sind mit einer Video-Dome-Kamera ausgestattet. Wer an seinem Leben hängt, klopft hier verständlicherweise lieber nicht an. :eek: Es besteht die deutlich berechtigte Annahme, dass der Schuldner dort aber wirklich (inkognito) wohnt.

    Nun zu meiner Frage:
    Wie kommen die Vollstreckungsunterlagen zum Schuldner? Welche Möglichkeiten könnt ihr mir empfehlen?

    Freundliche Grüße von BB

  • wenn er sich dort nach den Ermittlungen tatsächlich aufhält - wohl etwas zu praktisch und rechtlich zweifelhaft:

    Nachdenken und zu dem Ergebnis kommen, dass es der linke Eingang ist, der zur Wohnung des Schuldners führt. Dann mit der aus Nachdenken gewonnen Überzeugung die Zustellung noch einmal in Gang setzen.

    Normaler Brief kommt auch als unzustellbar zurück?? Gibt es den Service der Post noch, die Anschrift zu überprüfen??

    Die persönliche Anfrage beim Postboten im Rahmen der VORORTRECHERCHE ist nicht möglich??

  • Mehr macht das Einwohnermeldeamt nicht? Sind die nicht daran interessiert, dass die MeldeVO eingehalten wird?

    Ich würde noch überlegen, die Polizei hinzuschicken zum Ermitteln.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ähnlich wie beim Thread "Öffentliche Zustellung".

    Was soll das bringen? Es geht hier um eine Vollstreckung aus einem Tabellenauszug mit Vorsatzhandlung und es soll ja Monetäres fließen. Mindestens jedoch soll die VA abgenommen werden. Eine öffentliche Zustellung wird dem eigentlichen Zweck nicht gerecht….

  • Ich tue mir jetzt nicht an, den genannten Thread mit meinem Handy verlinken zu wollen. Da geht es ebenfalls um abmontierte Klingelschilder. Und um die grds. Möglichkeit der Zustellung durch die Polizei als "Behörde" i.S.d. 176 ZPO. War als Ergänzung zum Hinweis von Araya gedacht.

  • Mehr macht das Einwohnermeldeamt nicht? Sind die nicht daran interessiert, dass die MeldeVO eingehalten wird?

    Ich würde noch überlegen, die Polizei hinzuschicken zum Ermitteln.

    Diese Antwort des meldeamts gibt es bei einem Sperrvermerk nach BMG

    u a

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich tue mir jetzt nicht an, den genannten Thread mit meinem Handy verlinken zu wollen. Da geht es ebenfalls um abmontierte Klingelschilder. Und um die grds. Möglichkeit der Zustellung durch die Polizei als "Behörde" i.S.d. 176 ZPO. War als Ergänzung zum Hinweis von Araya gedacht.

    Schon gefunden. Vielen Dank.

    Update: Örtliche Polizeidienststelle wartet auf das Amtshilfeersuchen der GVin (die sich ggw. in Urlaub befindet). Bin gespannt. Werde berichten.

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