Hallo zusammen,
am 01.11.2022 tritt der neue § 44b SGB V in Kraft.
Dieser normiert einen zeitlich unbegrenzten Freistellungsanspruch mit Krankengeldanspruch für gesetzlich Versicherte, die einen gesetzlich versicherten schwerbehinderten Angehörigen ins Krankenhaus begleiten. Nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten einen eigenen Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Weder meine oberste Dienstbehörde noch mein DBB-Landesverband Hessen konnten mir Auskunft geben, wie der § 44b SGB V für Beamte umgesetzt wird.
Die Reaktionen der verantwortlichen Personen legen nahe, dass der neue Paragraf bis zu meiner Anfrage gänzlich unbekannt war. Zur Entschuldigung ist anzumerken, dass die neue Regelung im Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und anderer Gesetze versteckt ist.
Mein LG hat mir empfohlen zu klagen, dann habe man eine Entscheidung für die Zukunft.
Dass die verantwortlichen Stellen ihre Arbeit nicht erledigen, sollte allerdings nicht Anlass für eine Klage sein müssen.
Gibt es in anderen Bundesländern bereits Erlasse oder Verfügungen zu dem Thema?
Lieben Dank und viele Grüße
Nefili