Hallo,
ich habe eine Zwangsversteigerungsakte übernommen bei der sowohl die Anordnung als auch der WFB an den Schuldner XY über c/o Mustermann zugestellt wurde. Die EMA hat ergeben, dass der Schuldner dort seit 2017 gemeldet ist und Wohnungsinhaber Frau Mustermann ist. Eine Zustellung an den Schuldner XY ohne c/o Vermerk war nicht erfolgreich. Eine Zustellung c/o ist meines Wissens doch nicht zulässig. Ist in diesem Falle die Zustellung hier wirksam, da der Schuldner dort auch gemeldet ist?