Guten Morgen zusammen,
ich bin noch recht frisch in der Familienabteilung und habe folgenden Fall:
Im Jahresbericht wurde mitgeteilt, dass eine Festgeldanlage in Höhe von 10.000 Euro vorgenommen wurden.
Auf dem Girokonto des Minderjährigen wurden 10.000 Euro auf ein bereits bestehendes (und schon versperrtes) Depot umgebucht.
Auf dem Girokonto verbleiben nun ca. 1.900 Euro, auf dem Depot befinden sich jetzt 18.100 Euro (vorher 8.100 Euro).
Das Depot ist eine 0,75 % Festzinsanleihe bei der DekaBank mit verschiedenen Unterdepots (?), die jeweils verschiedene Stückzahlen/Kurse haben.
Es wurde durch meine Vorgängerin bereits darauf hingewiesen, dass das RG trotz Fehlen der fG wirksam ist, das Haftungsrisiko jedoch den Pfleger trifft und um Übersendung der "ausführlichen" Unterlagen hierzu gebeten, damit geprüft werden kann, ob eine entsprechende Genehmigung durch das Familiengericht erteilt werden kann.
1) An sich liegt ja kein Antrag i. S. e. Anregung vor - sollte man von Amts wegen in ein Genehmigungsverfahren für die Anlage einsteigen?
2) Ich finde die Verteilung an sich ziemlich ungünstig, zumal das Depot in den aktuellen Zeiten nicht unbedingt die mündelsicherste Art der Anlegung darstellt und aktuell bei - 520 Euro liegt.
3) Wie sollte es im Falle eines Innengenehmigungsverfahrens weitergehen? Gibt es hier Besonderheiten?
Vielen lieben Dank für eure Antworten und Erfahrungswerte!