Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Der Schuldner hat eine erhebliche Rentennachzahlung bekommen. Der Rentenantrag wurde zwar bereits vor über einem Jahr gestellt, der Rentenbescheid ist jedoch erst jetzt ergangen.
Während dieses Zeitraums hat der Schuldner daneben Arbeitseinkommen bezogen, welches unter dem Pfändungsfreibetrag lag.
Der Schuldner beantragt nun die Pfändungsfreigabe bzgl. der Rentennachzahlung.
Die Nachzahlungen sind ja anteilig dem Monat zuzurechnen, für den sie gezahlt werden. Die Rentenzahlungen für die jeweiligen Monate liegen ebenfalls unter der Pfändungsfreigrenze.
Ich habe nun den Gläubiger zum Antrag des Schuldners angehört.
Dieser beantragt nun die Zusammenrechnung der Rente mit dem Arbeitseinkommen für den jeweiligen Monat (danach würden sich tatsächlich pfändbare Beträge ergeben).
Es stellt sich die Frage, ob das möglich ist
Ich habe bis jetzt nur herausgefunden, dass Zahlungen, die bereits an den Schuldner erfolgt sind, von einer nachträglichen Zusammenrechnung nicht mehr erfasst werden.
Allerdings ist hier ja noch keine Auszahlung an den Schuldner erfolgt, das Geld befindet sich noch auf dem Konto.
Danke schon mal.
Schöne Grüße, Ariane