Hallo,
bin frisch vom Studium im GBA gelandet und habe folgendes Problem:
Zwei WEG-Einheiten (je zu 1/2) des gleichen Eigentümers sollen aufgehoben werden. Auf nur einem WEG-Blatt ist ein Wohnungsrecht eingetragen, welches künftig am gesamten Grundstück lasten soll.
Ich bin mir hier nicht sicher ob diese Erstreckung verlautbart werden muss, also vor der Schließung des belasteten WEG-Blattes ein Vermerk in die Veränderungsspalte in Abt. II soll (z.B. auf den 1/2 Miteigentumsanteil auf Blatt ... erstreckt und übertragen nach Blatt ...) oder ob eine solche Verlautbarung in das übertragene Wohnungsrecht gehört (z.B. "eingetragen am ... und pfanderstreckt hierher übertragen am ...") oder ob es einer Verlautbarung der Erstreckung hier nicht bedarf.
Für Hilfe und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG Kathy