Hallo, liebe Kollegen!
Ich bin völlig verwirrt, weil ich hier die Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle nach § 903 ZPO absolut nicht nachvollziehen kann. Vater + Kind, das müssten doch 1178,59 € + 443,57 € , also rund 1630 € sein (eventuell noch + Kindergeld). Oder habe ich da was übersehen? In der vorgelegten Bescheinigung wurden für den Schuldner 1260 € angesetzt und für das Kind 471,44 €.
Freibetrag Kontopfändung
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die von dir angenommenen Werte sind alte Werte.
Selbst die höheren Beträge, die die Schuldnerberatung gerade ausweist, dürften seit 01.07.2022 auch schon wieder veraltet sein.
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seit 01.07.2022:
Freibetrag Schuldner ohne Unterhaltspflichten --> 1.330,16 €
Erhöhung für die erste Unterhaltspflicht ---> 500,62 € -
Danke! Ich habe hier in 2 Datenbanken geschaut und mir wurde das als aktuell ausgewiesen. Das gibt es ja nicht! Vielen Dank! Rätsel gelöst.
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seit 01.07.2022:
Freibetrag Schuldner ohne Unterhaltspflichten --> 1.330,16 €
Erhöhung für die erste Unterhaltspflicht ---> 500,62 €
Freibetrag Schuldner ohne Unterhaltspflichten --> 1.340,00 € (§ 899 Abs. 1 ZPO)
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