Hallo,
folgender Problemfall:
Über das Vermögen der XY GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Diese wird vertreten durch 1. XY Verwaltungsgesellschaft mbH (persönl. haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch 1.1 Anton Mustermann (Geschäftsführer) und 1.2 Bärbel Musterfrau als Nachtragliquidatorin.
Ob die Bestellung einer Nachtragsliquidatorin durch das Gericht für die bereits gelöschte Verwaltungsgesellschaft tatsächlich erforderlich war, möchte ich nicht hinterfragen. Eigentlich ging es nur um die Entgegennahme von Zustellungen...
Allerdings möchte die NL nunmehr aus der Masse ihre Kosten nebst MwSt. erhalten.
Sind diese Kosten überhaupt Masseverbindlichkeiten und aus der Masse zu begleichen?