Kosten Nachtragsliquidator = Masseverbindlichkeit?

  • Hallo,

    folgender Problemfall:

    Über das Vermögen der XY GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
    Diese wird vertreten durch 1. XY Verwaltungsgesellschaft mbH (persönl. haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch 1.1 Anton Mustermann (Geschäftsführer) und 1.2 Bärbel Musterfrau als Nachtragliquidatorin.

    Ob die Bestellung einer Nachtragsliquidatorin durch das Gericht für die bereits gelöschte Verwaltungsgesellschaft tatsächlich erforderlich war, möchte ich nicht hinterfragen. Eigentlich ging es nur um die Entgegennahme von Zustellungen...

    Allerdings möchte die NL nunmehr aus der Masse ihre Kosten nebst MwSt. erhalten.
    Sind diese Kosten überhaupt Masseverbindlichkeiten und aus der Masse zu begleichen?

  • äh, welche masse ? da hinkt der Sachverhalt !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Der NL wurde vom RegisterG bestellt und hätte nun seine Kosten gern aus der Insolvenzmasse.

    Eine Rückfrage beim hiesigen RegisterG hat zwischenzeitlich ergeben, dass ein NL von dort aus wohl nur eingesetzt wird, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Dritten oder sogar ein Kostenverzicht des NL vorliegt.

    Was aber, wenn beides nicht vorhanden ist?

  • Ein eventueller Vergütungsanspruch des Nachtragsliquidators richtet sich analog § 265 Abs. 4 AktG grundsätzlich gegen die Gesellschaft, für die er bestellt wurde. Also hier gegen die gelöschte GmbH und nicht die Insolvenzschuldnerin.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

  • Ein eventueller Vergütungsanspruch des Nachtragsliquidators richtet sich analog § 265 Abs. 4 AktG grundsätzlich gegen die Gesellschaft, für die er bestellt wurde. Also hier gegen die gelöschte GmbH und nicht die Insolvenzschuldnerin.

    Wieso Nachtragsliquidator? Wir haben ein eröffnetes Insolvenzverfahrens und die Gesellschaft ist nicht gelöscht, sondern lediglich aufgelöst.

    Da werden wohl die Gesellschafter in die Tasche greifen müssen, in Anlehnung an BGH vom 24.09.2009, IX ZR 234/07, Rn. 27.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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