Ein (querulatorischer) Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin legt für diese im Insolvenzverfahren gegen alles und jeden Beschwerde ein (oder sonstige Rechtsmittel).
Sämtliche Beschwerdeverfahren verliert die Schuldnerin und trägt die Kosten.
Handelt es sich bei diesen Kosten um Masseverbindlichkeiten?