Pfleger unbekannte Beteiligte Zuständigkeit ?

  • Hallo, ich brauche einmal eure Hilfe:

    Ich habe eine Akte Pflegschaft für unbekannte Beteiligte. Hier 2009 eingerichtet- unbekannte Nacherben. Damals wurde ein hier belegener Grundbesitz verkauft und das Geld versperrt hinterlegt. Die Pflegschaft wurde 2009 aufgehoben. Dieses Jahr wurde beantragt das Geld neu anzulegen, die Sperre aufzuheben, Neuanlagen wurden abgelehnt, Auszahlungen verweigert.

    Bei Durchsicht der Akte stelle ich jetzt aber fest: Der Erblasser war zuletzt wohnhaft im Gerichtsbezirk eines anderen Amtsgerichts, nur das Grundstück lag hier- oder der Bezirk war mal anders. Ich kann doch jetzt nicht einen neuen Pfleger bestellen, nur weil wir mal das Gericht waren, welches die Sperre am Geld angeordnet hat, oder? Ist hier vorher niemandem aufgefallen...

    Selbst die Bank ist nicht hier im Bezirk...

    Nur der Sperrvermerk ist von hier- das ist, da Pflegschaft ja aufgehoben wurde das einzige was hier mit uns in Verbindung steht...

    Kann ich hier überhaupt etwas anderes machen als mich für örtlich unzuständig erklären? Gibt es da irgendwo ne Tür ...

    Danke

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