Hallo,
ich brauche etwas Input bezüglich der weiteren Vorgehensweise:
Kind steht unter Vormundschaft und lebt nunmehr dauerhaft in X.
Das hiesige Jugendamt hat den Antrag auf Entlassung gem. § 87c SGB VIII gestellt.
Das JA in X hat gegenüber dem hiesigem JA erklärt keine Kapazitäten zu haben und eine Liste mit Berufsvormündern ausgehändigt. Hier hat nach Recherchen des hiesigen JA auch niemand Kapazitäten
Und nun?