Eidesstattliche Versicherung erforderlich?

  • In einem gemeinschaftlichen Testament wurden als Schlusserben die gemeinsamen Abkömmlinge eingesetzt.
    Der überlebende Ehegatte macht ein neues Testament und setzt die Nichte ein. Er erklärt im Testament, dass das einzige Kind kinderlos verstorben ist.
    Da somit keine Schlusserben vorhanden sind, kann der Überlebende frei verfügen.
    Muss jedoch durch e.V. der Erbe noch erklären, dass keine Abkömmlinge vorhanden sind oder reicht hier nicht die Angabe im Testament und es kann das GB aufgrund dieses Testament berichtigt werden?
    Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch

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