Vergleich II. Instanz Kostenausgleichung Gerichtskosten I. Instanz durch RPfl

  • Kann mir bitte jemand in meinem Fall weiterhelfen.

    Ich habe einen Vergleich in der II. Instanz: Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen Kl zu 25 % und Bekl zu 75 %.
    Die Gerichtskostenrechnung der II. Instanz wurde entsprechend der Quoten erstellt. Die Kostenrechnung der I. Instanz leider nicht. Dort worden gemäß dem erstinstanzl. Urteil die gesamten Kosten dem Beklagten unter Anrechnung des seitens des Klägers gezahlten Vorschusses in Rechnung gestellt und zwar wie folgt:

    Gerichtskosten I. Instanz = 666,00 €
    Anrechnung Vorschuss Kl = 609,00 €
    noch zu zahlen von Bekl = 57,00 € (wurde zum Soll gestellt)

    Nun habe ich einen KFA nach § 106 ZPO der Klägerpartei. Die Beklagtenseite hat keine Kosten eingereicht. Die Quotelung der Gerichtskosten muss ich nun im Rahmen des KFBs vornehmen.
    In ForumSTAR habe ich leider keine Funktion gefunden, wie ich die Gerichtskosten ausgleichen kann. Die Kostenrechnungen bei uns werden nicht darüber erstellt.

    Weiß jemand, wie ich hier die Quotelung durchführe bzw. welchen Betrag ich in der Festsetzung zu berücksichtigen habe?

    Dankeschön

  • Also ich würde die Kostenrechnung durch den Kostenbeamten erst berichtigen lassen und anschließend mit den Daten festsetzen.
    Aber in deinem Fall sollte es so sein:

    666€ Gerichtskosten
    Der Kläger hat 25%, also 166,50€ zu tragen, der Beklagte hat 75 zu tragen, also 499,50€.

    Der Kläger hat seinen Anteil wegen des geleisteten Vorschusses somit voll bezahlt. Der übrige Betrag von dem Vorschuss (609€- 166,50€ = 442,50€) wird gleich einbehalten und auf die Gegenseite verrechnet.

    Somit auf Beklagtenseite: 499,50€ zu bezahlen: abzüglich der Verrechnung von 442,50€ muss der Beklagte somit noch 57€ nachzahlen.

    Im KFB musst du nur den verrechneten Betrag (442,50€) mitaufnehmen, da dieser ja quasi von dem Kläger für den Beklagten bezahlt wurde.

  • Also ich würde die Kostenrechnung durch den Kostenbeamten erst berichtigen lassen und anschließend mit den Daten festsetzen. ...

    Zu einer Berichtigung der Kostenrechnung für die erste Instanz besteht kein Anlass, weil die dort ausgesprochene Kostenregelung nicht durch eine Entscheidung, sondern durch einen Vergleich geändert worden ist (§ 30 GKG).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Also ich würde die Kostenrechnung durch den Kostenbeamten erst berichtigen lassen und anschließend mit den Daten festsetzen. ...

    Zu einer Berichtigung der Kostenrechnung für die erste Instanz besteht kein Anlass, weil die dort ausgesprochene Kostenregelung nicht durch eine Entscheidung, sondern durch einen Vergleich geändert worden ist (§ 30 GKG).


    Ja völlig richtig. Das hat meine Recherche auch ergeben.

  • Du musst bezüglich der Gerichtskosten selbst rechnen und dann den KFB einbisschen abändern. Leider geht das nicht anders.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Also ich würde die Kostenrechnung durch den Kostenbeamten erst berichtigen lassen und anschließend mit den Daten festsetzen.
    Aber in deinem Fall sollte es so sein:

    666€ Gerichtskosten
    Der Kläger hat 25%, also 166,50€ zu tragen, der Beklagte hat 75 zu tragen, also 499,50€.

    Der Kläger hat seinen Anteil wegen des geleisteten Vorschusses somit voll bezahlt. Der übrige Betrag von dem Vorschuss (609€- 166,50€ = 442,50€) wird gleich einbehalten und auf die Gegenseite verrechnet.

    Somit auf Beklagtenseite: 499,50€ zu bezahlen: abzüglich der Verrechnung von 442,50€ muss der Beklagte somit noch 57€ nachzahlen.

    Im KFB musst du nur den verrechneten Betrag (442,50€) mitaufnehmen, da dieser ja quasi von dem Kläger für den Beklagten bezahlt wurde.

    Ich danke dir für deine Berechnung :)

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