Hallo,
ich habe einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger, der die Verfahrenspflegschaft laut Beschluss berufsmäßig führt.
Jetzt rechnet er nach RVG ab. Argument ist, dass er Stellung zu einer juristischen Fragestellung genommen hat. Da das RVG hierfür keine Gebühr vorsieht rechnet er eine Pauschale BEratungsgebühr von 200,00 EUR ab. Hinzu kommen Auslagenpauschale und MwSt.
Meines Erachtens nach kann er doch nur per Stundensatz abrechnen oder? Hatte jemand schon mal so eine Abrechnung?
Danke schonmal.