Nachlaßverwalter meldet sich nicht

  • Guten Tag zusammen ;) Wir haben hier eine Sache, bei der wir einen Verein vertreten, der eine Forderung gegen den Nachlaß hat. Es gibt einen Nachlaßverwalter. Dieser hat zunächst ein Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür wurden ihm mitgeteilt. Nachdem das Gutachten erstellt war und sich herausstellte, daß der Nachlaß ca. 3.000 € für die Schadensbeseitung zahlen soll, hat er weder die Kosten für das Bewertungsgutachten noch sonst was gezahlt, sondern mitgeteilt, daß die Unterlagen beim Gericht wären zur Prüfung. Da dann gar nichts mehr kam, haben wir bei Gericht nachgefragt und die Rückmeldung erhalten, daß es einen Nachlaßverwalter gibt und wir uns an den wenden sollen. Das haben wir dann nochmal gemacht und nun schon seit über einem Monat immer noch nichts gehört.

    An wen können wir uns denn jetzt wenden? Mahnbescheid gegen den Nachlaßverwalter?

    Ich wäre für eure Hilfe dankbar ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ich sehe da jetzt keine Rechtsberatung. Ich frage die Fachleute, was ich mache, wenn sich weder der Nachlaßverwalter, noch das Gericht als zuständig ansehen.


    Danke, für deine Antwort.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Nun, das Gericht sollte a) schon sagen können, ob es wie behauptet über den Unterlagen brütet und b) ggf. im Wege der Aufsicht mal den Verwalter kontaktieren. (So einen Pfleger kenne ich auch, der erst nach gerichtlicher Aufforderung den Leuten mal geantwortet hat, nachdem diese sich massiv beschwert hatten bei Gericht.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Erster Gedanke:

    Wirklich ein Nachlassverwalter oder ist es ein Nachlasspfleger? Das ist ein wesentlicher Unterschied.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Mein Fehler, es ist ein Nachlaßpfleger. In der Bestellungsurkunde steht "ist zum Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am ... verstorbenen ....bestellt". Es gab wohl Erben, die aber alle ausgeschlagen, obwohl der Nachlaß nicht verschuldet ist. Zunächst wurde uns vom Nachlaßpfleger auch mitgeteilt, daß genug Masse vorhanden wäre, deshalb hat er ja auch das Wertgutachten in Auftrag gegeben. Unser Mandant muß nun einen höheren vierstelligen Betrag aufwenden, für eine Sanierung, das geht aber auch erst, sobald der Nachlaßpfleger das Grundstück herausgibt. Aber wenn er sich nicht meldet, werden die Kosten immer höher.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ok und nun bitte noch einen verständlichen Sachverhaltsvortrag, wer was und warum will.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Gerne, ich versuche es kurz zu halten:
    Wir vertreten einen Kleingärtnerverein, der Verstorbene war Pächter, Erben haben ausgeschlagen, weil ihn keiner mochte, nicht weil er kein Geld hatte. Die Parzelle wurde von einem Wertermittler bewertet, d.h. alle Aufbauten und ggf. vorhandene Anpflanzungen wurden aufgrund des Auftrages des Nachlaßpflegers bewertet (die Kosten hierfür, rund 200 €, hat er ebenfalls nicht ausgeglichen) und es wurde festgestellt, daß nicht kleingartentypische Bäume vorhanden sind, die entfernt werden müssen, es muß rekultiviert werden, Müll entsorgt usw. und dafür entstehen Kosten in Höhe von rund 4.500 €. Wenn die Parzelle ok wäre, könnte sie weiterverpachtet werden für ca. 2.500 € (Höchstwert, der erzielt werden könnte laut Wertermittlung), also das was als sog. Scheineigentum vorhanden ist. Heißt, wenn der Nachlaßpfleger 4.500 € aufbringt, kann er zumindest noch 2.500 € für erhalten, wenn die Parzelle neu verpachtet wird. Angeboten hat der Verein eine Überlassung und Zahlung von 2.000 €, dann würde der Verein die Parzelle wiederherstellen und neu verpachten oder eine Wiederherstellung bis Mitte September durch den Nachlaßpfleger und dann Neuverpachtung. Auf keines der Schreiben hat er weiter reagiert, bis auf das eine Schreiben, alle Unterlagen bei Gericht usw. und das Gericht hat geschrieben, daß sie nichts damit zu tun haben (also inhaltlich) und wir uns an den Nachlaßpfleger wenden sollen, der ja aber nicht mehr reagiert.

    Unser Mandant ist dringend auf eine Lösung angewiesen, weil der Schaden natürlich immer höher wird. Die Parzelle verwildert komplett, die Pacht fällt aus und die Mitgliedsbeiträge natürlich auch. Weiter ist die Parzelle nicht mehr versichert, was im Falle eines Brandes böse enden könnte, da andere Gärten mit betroffen sein könnten und keine Versicherung einspringt.

    Es besteht also dringend Handlungsbedarf. Wenn der Nachlaßpfleger sich nicht meldet, muß der Gläubiger doch eine Möglichkeit haben, seine Forderung zumindest titulieren zu lassen oder direkt geltend zu machen gegen den Nachlaß. Das war halt meine Frage, an wen wir uns jetzt halten müssen, fühlt sich ja gerade niemand zuständig und das kann ja nicht sein.

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    Carlo Karges

  • ... fühlt sich ja gerade niemand zuständig und das kann ja nicht sein.

    Und genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Nachlasspfleger geschaffen.

    Dem könnt ihr die (fristlose) Kündigung des Pachtvertrags schicken und von dem könnt ihr die Räumung und Herausgabe des Grundstücks verlangen und am Ende sogar Schadenersatz. Die ladungsfähige Anschrift steht auf der Bestallungsurkunde.

  • Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der (unbekannten) Erben. Ihr könnt ihn also auffordern das zu tun oder zu lassen, was ihr von jedem anderen Eigentümer auch fordern würdet.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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