Hat Freigabebeschluss ein Anfangsdatum?

  • Schuldner hat Lohn- und Kontopfändung.
    Ich habe hach Einstellung im Juli im August für das Pfändungsschutzkonto den monatlich pfändungsfreien Betrag auf das von dem Arbeitgeber überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festgesetzt. Ich habe kein Anfangsdatum angegeben. Ich bin der Meinung, dass mein Beschluss alles noch auf dem Konto befindliche Geld, was aus einer Lohnzahlung stammt, betrifft.

    Der Schuldner bekommt seinen Lohn immer am nächsten Monat bis auf einen Vorschuss i.H.v. 1.200,- €, den er am Ende des Monats bekommt, für den er ausgezahlt wird.
    Seit Januar hat er jeden Monat einen Freigabeantrag gestellt und ich habe jeweils für Januar (Lohn für Dezember) bis für Juni (Lohn für Mai) den pfandfreien Betrag errechnet und freigegeben. Nachdem nun endlich im Juni auch eine Lohnpfändung erfolgte, habe ich das pfändungsfreie Arbeitseinkommen pauschal freigegeben.
    Jetzt sagt der Schuldner, dass ihm die Bank 1.200,- € nicht auszahlt, weil der Vorschuss auf den Dezemberlohn Anfang Januar und nicht Ende Dezember kam, er also im Januar 3x Geld bekommen hat. Anfang Januar den Vorschuss auf den Dezemberlohn, Mitte Januar den Dezemberlohn und Ende Januar den Vorschuss auf den Januarlohn.

    Aber wie geschrieben bin der Meinung, dass mein Beschluss in dem ich den monatlich pfändungsfreien Betrag auf das von dem Arbeitgeber überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festgesetzt habe, für alles noch auf dem Konto befindliche Geld gilt.
    Oder liege ich falsch? Bitte um Hilfe.

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Das habe ich nicht und das sieht das Programm forumSTAR bei einer pauschalen Freigabe glaube auch nicht vor.
    Der Beschluss lautet so:
    "Für das Pfändungsschutzkonto ... bei der ..., das durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ... gepfändet wurde, wird abweichend von §§ 899 Abs. 1, 902, 906 Abs. 1 ZPO der monatlich pfändungsfreie Betrag bis auf weiteres auf das von dem Arbeitgeber ... überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festgesetzt.
    Dieser Betrag tritt an die Stelle des pfandfreien Sockelbetrages gemäß §§ 899 Abs. 1, 902, 906 Abs. 1 ZPO. Die Übertragung nicht verbrauchter Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wirkt nur bis zum Ende des in § 899 Abs. 2 ZPO festgelegten Zeitraums."

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  • Das kann ich mir nicht vorstellen. Der Schuldner stellt den Antrag ja erst, wenn Lohn auf dem Konto ist. Dann stelle ich einstweilen ein und später dann mache ich den Freigabebeschluss.

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  • Das kann ich mir nicht vorstellen. Der Schuldner stellt den Antrag ja erst, wenn Lohn auf dem Konto ist. Dann stelle ich einstweilen ein und später dann mache ich den Freigabebeschluss.

    Grundsätzlich richtig, aber:

    Dem Beschluss (pauschale Freigabe) ging eine einstweilige Einstellung voraus, die erst im Juli erfolgte. Da verstehe ich die Bank schon, dass sie den folgenden Beschluss nicht auch hinsichtich der viel früher erfolgten Geldeingänge des Monats Januar für anwendbar hält.

  • :dankeschoan alle Antworter.

    Da werde ich wohl einen Ergänzungsbeschluss machen, dass mein Beschluss für alles Geld gilt, was vom Arbeitgeber aufs Konto überwiesen wurde.
    Es dürfte ja auch nicht mehr das Januargeld sein, da Guthaben, was der Schuldner mit in den nächsten Monat mitnimmt, ja in diesem zuerst verbraucht wird und dann nimmt er vom neuen Monat Geld mit in den nächsten Monat.

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  • :dankeschoan alle Antworter.

    Da werde ich wohl einen Ergänzungsbeschluss machen, dass mein Beschluss für alles Geld gilt, was vom Arbeitgeber aufs Konto überwiesen wurde.
    Es dürfte ja auch nicht mehr das Januargeld sein, da Guthaben, was der Schuldner mit in den nächsten Monat mitnimmt, ja in diesem zuerst verbraucht wird und dann nimmt er vom neuen Monat Geld mit in den nächsten Monat.

    Wenn du schon von Januar bis Juli jeweils einzelne Beschlüsse gemacht hast, wieso willst du dann jetzt noch mal ab Januar entscheiden?
    Du kannst doch deine schon rechtskräftigen Beschlüsse nicht mehr ändern

  • Das düfte auch darauf ankommen, was der Schuldner überhaupt ursprünglich beantragt hatte.

    Davon abgesehen ist es natürlich bereits mehr als ein halbes Jahr her. Aufgrund möglicher
    Übertragung des Guthabens in die Folgemonate kann es natürlich trotzdem sein, dass noch kein endgültig pfändbares Guthaben entstanden ist.

  • Ich habe eigentlich den pfandfreien Betrag für jeden Monat von Januar bis Juni freigegeben und habe das so geschrieben - Januar 2022 (Lohn für Dezember 2021) usw.
    Ich hatte gedacht, dass die Bank sieht, dass der Vorschuss der Ende des Monats aufs Konto geht für den nächsten Monat ist. Aber das sieht sie wohl nicht.

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